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   OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14   

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OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14 (https://dejure.org/2015,19123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.2015 - 18 UF 265/14 (https://dejure.org/2015,19123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 18 UF 265/14 (https://dejure.org/2015,19123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 EGV 2201/2003, Art 5 KSÜ, § 97 Abs 1 S 1 FamFG
    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1425
  • FamRZ 2016, 248
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Im Falle eines zum Zeitpunkt der Entscheidung etwa 16 Monate alten Kleinkindes hat der EuGH bekräftigt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, wo eine "gewisse Integration in ein soziales und familiäres Umfeld" zu erkennen sei; dafür seien Dauer, Regelmäßigkeit, Umstände und Gründe für den Aufenthalt bzw. einen Umzug zu berücksichtigen, bei einem Säugling die geografische und familiäre Herkunft der Mutter sowie die familiären und sozialen Bindungen von Mutter und Kind im betreffenden Mitgliedstaat (EuGH vom 22.12.2010 - C-497/10, FamRZ 2011, 617, Nr. 56).

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann vielmehr bei entsprechend deutlichen Indizien (endgültige Aufgabe des bisherigen Aufenthalts, dauerhafte Perspektive für längerfristiges Verbleiben am neuen Aufenthaltsort, Wechsel oder gar Rückkehr an einen Ort mit bereits bestehenden familiären, sozialen oder beruflichen Bindungen etc.) bereits nach kurzer Zeit vorliegen (vgl. den Sachverhalt EuGH v. 22.12.2010, a.a.O.; BGH NJW 93, 2047; BayObLG FamRZ 2001, 1543; OLG Karlsruhe vom 05.03.2012 - 18 UF 274/11, FamRZ 2012, 1955, juris Rn. 20 für den Fall eines etwa 16 Jahren alten unbegleiteten Flüchtlings).

    Maßgeblich ist dann aber nicht ein rechtsgeschäftlicher Wille, sondern der durch äußere Indizien belegte (natürliche) Wille der betroffenen Person (vgl. EuGH vom 22.12.2010, a.a.O., Nr. 51; Palandt/Thorn, a.a.O., Artikel 5 EGBGB, Rn. 13).

    cc) Trotz der notwendig engen Verbindung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes mit dem seiner Eltern ist der gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes nicht von dem seiner Eltern abgeleitet, sondern eigenständig zu bestimmen, auch wenn Kinder in der Regel den gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils teilen werden (EuGH vom 22.12.2010, a.a.O., Rn. 56; Palandt/Thorn, BGB, 74. Auflage 2015, Artikel 5 EGBGB, Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    dd) Als "rein faktisch geprägter Vorgang" ist die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes nicht nur unabhängig vom Aufenthaltsstatus des oder der Sorgeberechtigten zu bestimmen, sondern insbesondere auch unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder etwaigen Rechtswidrigkeit eines Aufenthaltswechsels (BGH vom 22.06.2005 - XII ZB 186/03, FamRZ 2005, 1540, juris Rn. 18 m.w.N.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 120).

    Selbst im Falle einer Entführung ist deshalb nach Ablauf einer gewissen Zeit von einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts auszugehen (vgl. BGH vom 22.06.2005, a.a.O., für den Fall der Entführung eines kleineren Kindes nach Ablauf von 15 Monaten).

  • OLG Hamm, 02.05.2001 - 8 WF 27/01

    Zum Wohnsitz eines Studenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Für den Studierenden vermag das Studium im Ausland zwar regelmäßig keinen Wohnsitz, wohl aber - abhängig von der Dauer und dem Vorhandensein, der Intensität und dem Schwerpunkt der am bisherigen und am neuen Studienort vorhandenen Bindungen und bestehenden Rückkehroptionen an den Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts - einen neuen Daseinsmittelpunkt und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt am ausländischen Studienort zu begründen (vgl. OLG Hamm vom 02.05.2001 - 8 WF 27/01, FamRZ 2002, 54; Prütting/Helms, a.a.O., § 122 Rn. 14; vgl. auch OLG Hamm vom 13.03.1989 - 10 WF 76/89, FamRZ 1989, 1331 mit Anmerkung Henrich IPrax 90, 59; Palandt/Thorn, a.a.O.).

    Damit lag seither hinsichtlich der Antragsgegnerin als Mutter des Kindes die Annahme eines in Dänemark begründeten gewöhnlichen Aufenthalts nahe (vgl. OLG Hamm vom 02.05.2001 - 8 WF 27/01, FamRZ 2002, 54, juris Rn. 19, für einen auf mehrere Jahre angelegten Studienaufenthalt in den USA bei gleichzeitigem Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland).

  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 10 WF 76/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Für den Studierenden vermag das Studium im Ausland zwar regelmäßig keinen Wohnsitz, wohl aber - abhängig von der Dauer und dem Vorhandensein, der Intensität und dem Schwerpunkt der am bisherigen und am neuen Studienort vorhandenen Bindungen und bestehenden Rückkehroptionen an den Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts - einen neuen Daseinsmittelpunkt und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt am ausländischen Studienort zu begründen (vgl. OLG Hamm vom 02.05.2001 - 8 WF 27/01, FamRZ 2002, 54; Prütting/Helms, a.a.O., § 122 Rn. 14; vgl. auch OLG Hamm vom 13.03.1989 - 10 WF 76/89, FamRZ 1989, 1331 mit Anmerkung Henrich IPrax 90, 59; Palandt/Thorn, a.a.O.).

    Von einem gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark war zu Beginn des zunächst lediglich auf ein oder zwei Semester angelegten Auslandsstudiums in ... danach nicht auszugehen (vgl. OLG Hamm vom 13.03.1989 - 10 WF 76/89, FamRZ 1989, 1331; dazu Anmerkung Henrich, IPrax 1990, 59).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Dauer, Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts sowie die Gründe für den Aufenthalt und den Umzug der Familie in den betreffenden Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände seiner Einschulung, seine Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes im betreffenden Staat (vgl. EuGH vom 02.04.2009 - C-523/07, FamRZ 2009, 483, Nr. 44 zu Artikel 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2201/2003; Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 99 Rn. 10).

    Wenn sich der Wille zum Aufenthaltswechsel allerdings in äußerlich erkennbaren Umständen, etwa in wachsender sozialer Integration oder dem Entstehen eines Daseinsmittelpunktes manifestiert, kann er gleichwohl Ausdruck der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts sein (vgl. EuGH vom 02.04.2009, a.a.O., und vom 22.12.2010; Palandt/Thorn, a.a.O., Artikel 5 EGBGB, Rn. 13; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 116).

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung stellt für den gewöhnlichen Aufenthalt unter Heranziehung von Kriterien, die den vom EuGH verwendeten Maßstäben im Wesentlichen entsprechen, vor allem darauf ab, wo sich der "Daseinsmittelpunkt" und der Schwerpunkt der Bindungen des Minderjährigen befindet (BGH vom 05.06.2002 - XII ZB 74/00, FamRZ 2002, 1182, juris Rn. 5 unter Verweis auf BGH vom 29.10.1980 - IVb ZB 586/80, FamRZ 1981, 135; Johannsen/Henrich, a.a.O., Art. 21 EGBGB, Rn. 5).

    Umgekehrt wird - jedenfalls bei Minderjährigen - nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten (vgl. Prütting/Helms, a.a.O., § 122 FamFG Rn. 15 f., 18) regelmäßig von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen sein (vgl. BGH vom 05.06.2002 - XII ZB 74/00, FamRZ 2002, 1182, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe vom 18.03.2010 - 2 UF 179/09, FamRZ 2010, 1577, juris Rn. 42 f.; OLG Karlsruhe vom 14.08.2008 - 2 UF 4/08, FamRZ 2008, 2223, juris Rn. 15;OLG Karlsruhe vom 12.11.2013 - 5 UF 140/11, FamRZ 2014, 1565, Rn. 31, geht unter Hinweis auf das Ziel effektiven Kindesschutzes nach Ablauf von sechs Monaten von einer - widerlegbaren - Vermutung für die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts aus; vgl. auch Rahm/Künkel/Breuer, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Auflage 2010, Lieferung 03.2015, B. Materielles Recht, Rn. 115; Erman/Hohloch, BGB, 14. Auflage 2014, Anhang zu Art. 24 Rn. 18 am Ende).

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 UF 98/10

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Von der persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes sieht der Senat ab, da mangels internationaler Zuständigkeit eine Sachentscheidung nicht zu treffen war (vgl. OLG Hamm vom 02.02.2011 - 8 UF 98/10, FamRZ 2012, 142 [Leitsatz]; Zöller/Lorenz, ZPO, 30. Auflage 2014, § 159 FamFG Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    dd) Von einer Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts von ... in ... unter dem Gesichtspunkt eines grundsätzlich zu erwägenden mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. OLG Karlsruhe vom 28.01.2004 - 18 UF 138/03, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayObLG vom 05.02.1980, BReg 1Z 25/79, FamRZ 1980, 883, juris Rn. 23 f.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 122 für Berufspendler; vgl. auch OLG Karlsruhe vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09, FamRZ 2009, 1768, Rn. 10 f. für den Wohnsitz) ist trotz der wiederholten Aufenthalte des Kindes beim Vater im ... nicht auszugehen.
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2004 - 18 UF 138/03

    Zur Frage eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts i. S. v. Art. 1 MSA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    dd) Von einer Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts von ... in ... unter dem Gesichtspunkt eines grundsätzlich zu erwägenden mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. OLG Karlsruhe vom 28.01.2004 - 18 UF 138/03, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayObLG vom 05.02.1980, BReg 1Z 25/79, FamRZ 1980, 883, juris Rn. 23 f.; Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., Rn. 122 für Berufspendler; vgl. auch OLG Karlsruhe vom 07.05.2009 - 16 WF 61/09, FamRZ 2009, 1768, Rn. 10 f. für den Wohnsitz) ist trotz der wiederholten Aufenthalte des Kindes beim Vater im ... nicht auszugehen.
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
    Die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung stellt für den gewöhnlichen Aufenthalt unter Heranziehung von Kriterien, die den vom EuGH verwendeten Maßstäben im Wesentlichen entsprechen, vor allem darauf ab, wo sich der "Daseinsmittelpunkt" und der Schwerpunkt der Bindungen des Minderjährigen befindet (BGH vom 05.06.2002 - XII ZB 74/00, FamRZ 2002, 1182, juris Rn. 5 unter Verweis auf BGH vom 29.10.1980 - IVb ZB 586/80, FamRZ 1981, 135; Johannsen/Henrich, a.a.O., Art. 21 EGBGB, Rn. 5).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11

    Internationale Zuständigkeit in Familiensache: Zulässigkeit eines vor einem

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 2 UF 4/08

    Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung eines entführten Kindes

  • BayObLG, 17.07.2000 - 1Z BR 57/00

    Vaterschaftsanerkennung nach dem Tod des Kindes

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2015 - 9 UF 59/15

    Internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen: Vorrang der EuEheVO gegenüber

    Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Faustregel, von der im Einzelfall nach oben oder unten abgewichen werden kann (zum Ganzen: Kammergericht, aaO; OLG Hamm, ZKJ 2013, 35; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 18 UF 265/14 -, juris, m.z.w.N.; FamRZ 2003, 956; OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1588; von Milczewski, aaO, Rz. 18, m.w.N.).

    Zugleich war der von der Kindesmutter mit ihrem Rechtsmittel verfolgte Antrag, ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für M. zu übertragen, als unzulässig zurückzuweisen (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2015, aaO).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 18 UF 233/22

    Fehlende internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsstreit: Entbehrlichkeit von

    Dieser Ort ist unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. EuGH vom 22.12.2010 - C-497/10, juris Rn. 47; EuGH vom 28.06.2018 - C-512/17, juris Rn. 40 ff.; OLG Karlsruhe vom 05.06.2015 - 18 UF 265/14, juris Rn. 31), wobei diese Definition sowohl für Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO als auch für Art. 7 Abs. 1 Brüssel IIb-VO gleichermaßen Geltung entfaltet (BeckOGK/Markwardt, EGBGB, Stand: 01.06.2023, Art. 21 Rn. 73 ff.; Musielak/ Borth/Frank/Frank, EuEheVO, 7. Auflage 2022, Art. 7 Rn. 2).

    Bei einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten ist regelmäßig von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen (OLG Karlsruhe vom 05.06.2015 - 18 UF 265/14, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe vom 18.03.2010 - 2 UF 179/09, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe vom 14.08.2008 - 2 UF 4/08, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bzgl.

    International zuständig für Sorgerechtsentscheidungen ist nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, im vorliegenden Fall daher Dänemark (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 5.6.2015 - 18 UF 265/14 - NJW-RR 2015, 1415).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2018 - 18 UF 185/17

    Elterliche Sorge: Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Ablehnung der

    Nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten wird im Falle eines Minderjährigen regelmäßig von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen sein (vgl. nur Senatsbeschluss vom 05.06.2015 - 18 UF 265/14, NJW-RR 2015, 1415, juris Rn. 26 m.w.N.), selbst wenn sich der Aufenthaltswechsel gegen den Willen eines mitsorgeberechtigten Elternteils vollzogen hat (Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 122 FamFG Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16

    Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die

    Regelmäßig wird - jedenfalls bei Minderjährigen - nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen sein (OLG Karlsruhe vom 05.06.2015 - 18 UF 265/14, juris Rn. 26; OLG Saarbrücken vom 26.08.2015 - 9 UF 59/15, juris Rn. 19; Palandt/Thorn, BGB, 76. Auflage 2017, Art. 5 EGBGB Rn. 10 m.w.N.; Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage 2014, § 122 Rn. 15 f., 18), wobei diese im Einzelfall sogar unterschritten werden können (BGH vom 29.10.1980 - IVb 586/80, juris Rn. 19).
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